Grundsatz 11 von 11
Permanente Ergebnisabstimmung
Das Ergebnis wird im Prozess abgeglichen, nicht im Antrag prognostiziert. Nicht die Vorhersage vor der Behandlung wirkt, sondern die Rückmeldung in ihr.
Psychotherapie ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, und ein Vertrag lebt vom laufenden Abgleich. Der Patient bringt das Anliegen, der Behandler die Übersetzung in ein erreichbares Ziel, und beide stimmen das Ergebnis fortlaufend ab. Nicht per Prognose vor der Behandlung, sondern per Abgleich in der Behandlung – Sitzung für Sitzung.
Die Forschung zu kontinuierlichem Outcome-Monitoring und feedback-informierter Therapie zeigt, warum das kein Beiwerk ist. Wenn Behandler den Verlauf ihrer Arbeit systematisch mit dem Patienten abgleichen, steigt die Wirksamkeit messbar, und drohende Misserfolge werden früher erkannt und korrigiert. Der Hebel liegt in der Wiederholung der Rückmeldung, nicht in der Genauigkeit einer einmaligen Vorhersage.
Permanente Ergebnisabstimmung ist mehr als gelegentliches Nachfragen. Sie ist ein regelmäßiger, offener Abgleich zweier Fragen: Bewegen wir uns auf das vereinbarte Ziel zu? Und ist dieses Ziel noch das richtige? Ziele dürfen sich ändern, weil sich der Patient und seine Lage ändern. Die Abstimmung hält die Arbeit an dem ausgerichtet, was jetzt gilt, nicht an dem, was vor Monaten beantragt wurde.
Damit ist dieser Grundsatz die Klammer um alle anderen. Das zuerst genommene Ziel, das Annäherungsziel, die Machbarkeitsprüfung, die Ausrichtung der Aufmerksamkeit – all das wird in der permanenten Ergebnisabstimmung immer wieder überprüft und nachjustiert. Die Behandlung wird zu einem lernenden Verlauf, der sich an seinen eigenen Rückmeldungen korrigiert.
Viele Behandler arbeiten längst so – das System bildet es nur nicht ab. Der Richtlinienkatalog kennt Bewilligung und Gutachten, er kennt die Prognose vor der Behandlung. Eine permanente Ergebnisabstimmung, die in der Behandlung stattfindet, hat in seiner Logik keinen Ort.
Begründung
Praxisbeispiel
Softwareentwickler, 40
Ein Softwareentwickler, 40, erlebt nach acht Sitzungen, dass sein ursprüngliches Ziel an Bedeutung verloren hat. Weil Behandler und Patient das Ergebnis regelmäßig abgleichen, fällt das früh auf. Das Ziel wird gemeinsam angepasst, statt bis zum Ende einer bewilligten Kontingentgröße an einer überholten Vorgabe festzuhalten.