Version 0.1 – Stand 11. Juli 2026. Dieses Manual wird laufend aktualisiert. Ein Manual mit Versionsdatum ist kein Schnappschuss.
Die folgenden elf Grundsätze beschreiben eine Arbeitshaltung, keine Schule. Viele Behandler arbeiten längst so – das System bildet es nur nicht ab.
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Grundsatz 1
Das Ziel kommt zuerst
Ausgangspunkt ist die Nachfrage des Patienten, nicht die Diagnose. Die Therapie beginnt mit dem, was dieser Mensch erreichen möchte.
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Grundsatz 2
Jedes Ziel wird als Annäherungsziel formuliert
Das Gehirn kann keine Verneinung anstreben. Ein Ziel, das nur beschreibt, was verschwinden soll, gibt dem Nervensystem keine Richtung.
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Grundsatz 3
Eliminationsziele werden übersetzt, nicht abgelehnt
Die Übersetzung würdigt das Anliegen. Kein Patient bringt ein falsches Ziel – er bringt ein noch nicht erreichbar formuliertes.
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Grundsatz 4
Symptome als hyperdominante Kompetenzen
Kompetenzhyperdominanz: Was als Symptom erscheint, kann sich im Einzelfall und Kontext auch als überaktive Kompetenz erweisen. Nicht jedes Symptom ist eine Fähigkeit – aber manche sind es, und dann verändert sich die therapeutische Frage.
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Grundsatz 5
Das Anliegen hinter dem Muster wird benannt
Sicherheit, Planbarkeit, Ruhe, Zugehörigkeit, Selbstachtung. Hinter jedem belastenden Muster steht ein legitimes Anliegen, das einen Weg sucht.
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Grundsatz 6
Aufmerksamkeit ist Bahnung
Worauf die Therapie wiederholt fokussiert, das verstärkt sie. Die Richtung der Aufmerksamkeit ist eine Wirkgröße, keine Nebensache.
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Grundsatz 7
Machbarkeit wird geprüft, bevor behandelt wird
Die neurobiologische Plausibilität der Zielformulierung ist Teil der Sorgfalt. Ein unerreichbar formuliertes Ziel bindet Stunden ohne Aussicht.
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Grundsatz 8
Ressourcen vor Defiziten
Salutogenetische Grundhaltung. Die erste Frage gilt dem, was den Patienten trägt, nicht dem, was ihm fehlt.
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Grundsatz 9
Die Sprache der Sitzung ist die Sprache des Patienten
Nomenklaturfrei, alltagsnah. Die Begriffe des Patienten sind genauer für seine Lage als jede Klassifikation.
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Grundsatz 10
Evidenz ist ein Prozess
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Grundsatz 11
Permanente Ergebnisabstimmung
Das Ergebnis wird im Prozess abgeglichen, nicht im Antrag prognostiziert. Nicht die Vorhersage vor der Behandlung wirkt, sondern die Rückmeldung in ihr.
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