Grundsatz 7 von 11

Machbarkeit wird geprüft, bevor behandelt wird

Die neurobiologische Plausibilität der Zielformulierung ist Teil der Sorgfalt. Ein unerreichbar formuliertes Ziel bindet Stunden ohne Aussicht.

Bevor an einem Ziel gearbeitet wird, gehört eine Frage geklärt: Ist dieses Ziel so formuliert, dass ein Nervensystem es überhaupt erreichen kann? Diese Prüfung der Machbarkeit ist kein Misstrauen gegenüber dem Patienten, sondern ein Teil der fachlichen Sorgfalt. Ein unerreichbar formuliertes Ziel bindet Stunden, ohne dass sie einzahlen könnten.

Die häufigste Unmöglichkeit steckt in der Verneinung. „Nie wieder Angst empfinden“ ist kein erreichbarer Zustand, weil Angst eine gesunde Grundausstattung ist. „Keinen einzigen aufdringlichen Gedanken mehr haben“ verlangt vom Gehirn, etwas nicht zu tun, was es strukturell tut. Solche Ziele scheitern nicht am Patienten und nicht am Behandler, sondern an ihrer Formulierung. Die Machbarkeitsprüfung fängt sie ab, bevor sie Zeit kosten.

Prüfen heißt, das Ziel an drei Fragen zu halten: Beschreibt es einen erreichbaren Zustand oder die Abwesenheit eines unvermeidlichen? Ist der Zielzustand in kleineren, übbaren Schritten vorstellbar? Und liegt die Zielerreichung im Einflussbereich des Patienten, oder hängt sie am Verhalten anderer? Ein Ziel, das diese Fragen besteht, ist bearbeitbar. Eines, das sie nicht besteht, wird zuerst neu formuliert.

Die Machbarkeitsprüfung ist die neurobiologische Ergänzung zur Indikationsstellung. Die Indikation klärt, ob eine Behandlung angezeigt ist. Die Machbarkeitsprüfung klärt, ob das Ziel dieser Behandlung so gebaut ist, dass Aufwand und Erreichbarkeit zueinander passen. Beides zusammen macht die Sorgfalt vollständig.

Viele Behandler arbeiten längst so – das System bildet es nur nicht ab. Das Antragswesen prüft, ob ein Kontingent bewilligt wird, nicht ob das Ziel, auf das die Stunden einzahlen, erreichbar formuliert ist. Genau diese Prüfung fehlt der Regel.

Begründung

Quellenlinie: Klaus Grawe, Neuropsychotherapie (2004), und die Plastizitätsforschung – die Erreichbarkeit eines Ziels hängt an seiner Vereinbarkeit mit der Funktionsweise des Nervensystems; unerreichbare Verneinungen lassen sich nicht bahnen.

Praxisbeispiel

Anwältin, 53

Eine Anwältin, 53, nennt als Ziel, „nie wieder nervös in eine Verhandlung zu gehen“. Die Machbarkeitsprüfung zeigt: Nervosität vor einer wichtigen Verhandlung ist funktional und nicht abstellbar. Umformuliert lautet das Ziel, die Nervosität als Startenergie nutzen zu können, ohne dass sie die Stimme belegt – ein Zustand, der übbar und erreichbar ist.

Weiterführung

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